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Viele Firmen gründen zum Markteintritt in Russland Gemeinschaftsunternehmen, eine häufige Lösung für Unternehmen, die grenzüberschreitende Kooperationsnetzwerke in Russland gegründet haben oder dieses planen. Die Unterstützung von Gemeinschaftsunternehmen stellt einen wesentlichen Teil unserer Arbeitspraxis dar. Die Rechtsanwälte von Hellevig, Klein & Usov sind gut positioniert, um steuerliche Aspekte und Transaktionen jeglicher Art von grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen zu verwirklichen und effektiv zu leiten. Wir helfen Unternehmen dabei, alle Schritte von Transaktionen für ein Gemeinschaftsunternehmen zu planen, angefangen bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens bis hin zur Geschäftsplanung, Auswertung und Verwirklichung. Wir kombinieren unsere Erfahrungen bei der Strukturierung der Mechanismen eines Gemeinschaftsunternehmens mit relevantem juristischem Sachverstand in ähnlichen Bereichen. Indem wir zurückgreifen auf unser Potenzial in den Bereichen Wettbewerb/Kartellrecht, Aufsicht, Besteuerung und Buchführung, bieten wird Ihnen eine integrierte Dienstleistung, die auf Ihre Geschäftsbedürfnisse ausgerichtet ist. Wir helfen Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer strategischen Erwägungen, Vereinbarungen zur Aktienverteilung auszuhandeln, schlagen Ihnen die optimale Struktur vor, wählen die passende juristische Unternehmensform, beurteilen die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Unternehmenseinheit unter der russischen Gesetzgebung gegen Monopolisierung und ermitteln schließlich die Befugnisse des Geschäftsführers, des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung der Aktionäre. Wir entwerfen und verhandeln alle wichtigen Dokumente, die mit der Unternehmensgründung, dem Satzungskapital und der Registrierung des Gemeinschaftsunternehmens in den Staatsorganen zusammenhängen.