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Das russische Gesellschaftsrecht erfährt momentan eine Reihe von Änderungen, unter anderem wegen der wachsenden Priorität, die der Sicherung der Interessen von Aktionären durch Offenheit und Rechenschaftspflicht der Verwaltung (Management) zu teil wird. Geschäftlicher Scharfsinn und das Wissen von Fachleuten in Bezug auf das Gesellschaftsrecht sind ein absolutes Muss, um angemessene Ratschlägen geben zu können und damit ein Unternehmen sich ständig an alle Belange des Gesellschaftsrechts anpassen und optimieren kann. Das trägt dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmen an dessen Operationen und Entwicklung anzupassen. Hellevig, Klein & Usov verfügt im Gesellschaftsrecht über umfangreiche Erfahrungen in Bezug auf alle Arten von Unternehmen, ungeachtet ihrer Größe oder ihres Entwicklungsstandes.

 

Wir bieten außerdem Unterstützung in vollem Umfang bei der Gestaltung und Verhandlung von Zusammenarbeitsverträgen zwischen Kunden und Dritten, in Sachen Verkaufsverträgen, Vertriebsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Vertretungsverträgen, Kauf- und Verkaufsvereinbarungen usw.